Brandschutz
Vorbeugen ist besser als Löschen
Die wesentlichen Ziele des Brandschutzes sind bereits in der Feuerverordnung für das offene Land in Österreich unter der Ens , aus dem Jahr 1782, erlassen von Joseph dem Zweiten, niedergeschrieben worden.
Ein Zusammenspiel von baulichen und betriebstechnischen Brandschutzeinrichtungen mit betriebenen Brandschutzmaßnahmen ist eine wesentliche Vorraussetzung, um die Entstehung von Bränden zu verhindern, eine Brandausbreitung zu beschränken, Flucht- und Rettungswege sicherzustellen, optimale Verhältnisse für eine Personenrettung, Brandbekämpfung zu schaffen und die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten.
Eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Normen und technischen Richtlinien beinhalten zahlreiche Brandschutzvorschriften.
Entsprechendes profundes Fachwissen auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes ist dafür erforderlich.
Wir als Brandschutzbeauftragte sind stets bemüht, diese Aufgaben rasch, sachgerecht, praktisch und vor allem gesetzesentsprechend durchzuführen.
Ein sehr gut organisierter und ständig kontrollierter Brandschutz hilft nicht nur Ihnen sondern ermöglicht auch bei Notfällen ein rasches und erfolgreiches Handeln der Einsatzkräfte.
Wir bieten Ihnen:
- Ausarbeitung und Umsetzung der Brandschutzverordnung
- Durchführung von Brandschutzkontrollen
- Veranlassung der Ausarbeitung von Brandschutzplänen gemäß TRVB O121
- Regelmäßige Unterweisung der sich im Gebäude ständig aufhaltenden Personen
- Veranlassung der periodischen Wartung, Überprüfungen und Revisionen sämtlicher vorhandener Sicherheitseinrichtungen
- Festlegung „ Verhalten im Brandfall“ und Anschläge in den allgemein zugänglichen Bereichen
- Freigabe brandgefährlicher Tätigkeiten mittels Freigabeschein
- Führung des Brandschutzbuches