Abhaltung von Hausversammlungen – auch gerne jährlich
Rechnungslegung Abrechnung eines jeden Kalenderjahres (gem. ÖNORM A 4000)
Erstellung von Finanzamt-Bestätigungen sowie Umsatzsteuervoranmeldungen
Durchführung jährlicher Sichtkontrollen Ihrer Liegenschaften (gem. ÖNORM B 1300)
Regelung aller sonstigen Angelegenheiten der ordentlichen & außerordentlichen Verwaltung
Überprüfung sämtlicher Rechnungen, sowie Vorschreibungen auf deren sachlicher und rechnerischer Richtigkeit
Vergabe von Hausbetreuertätigkeiten an Firmen im Einvernehmen mit Eigentümern oder der Miteigentümergemeinschaft
Regelung aller sonstigen Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung und außerordentlichen Verwaltung unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
Einheben der Wohnbeiträge, Mieten usw., hausspezifisches Treuhandkonto, Zahlungskontrolle der vorgeschriebenen Beiträge
In allen Fragen des Wohn- & Mietrechtes werden Sie von uns kompetent und bestens beraten.